Gütersloh,

ACHTUNG! Kein Verleih von Pumpen, Wassersaugern, Sandsäcken oder ähnlichem!

Zahlreiche Anrufe von besorgter Bevölkerung. Bitte sehen Sie von solchen Anfragen ab.

Der Dauerregen über die Weihnachtstage hat in vielen Gütersloher Haushalten für überflutete Keller, Wohnungen oder Grundstücken gesorgt. Feuerwehren und THW sind rund um die Uhr im Einsatz um besonders betroffene Gebiete vor dem Schlimmsten zu Bewahren.

 

Natürlich können die Hilfskräfte nicht überall gleichzeitig sein, daher erreichten auch uns in den letzten Tagen zahlreiche Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern die uns um Hilfe baten.

 

So gerne wir allen helfen wollen und die Not verstehen können, kann das THW leider keine Pumpen, Wassersauger, Sandsäcke oder ähnliches verleihen oder herausgeben.

 

Die Pumpen des THW sind erst für hohe Wassermengen ausgelegt. Auch die Feuerwehr kann erst ab einem Wasserstand von mehr als ca. 20cm unterstützen, das THW erst bei höheren Pegeln. Daher ist jeder bei Wasser im Keller oder auf dem Grundstück zunächst zur Selbsthilfe aufgefordert.

 

Sandsäcke, Pumpen und anderes Gerät werden an zentralen Schlüsselstellen benötigt, damit schlimmere Schäden an ganzen Siedlungen, Straßen oder unterspülten Bereichen verhindert werden können. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus diesem Grund keine Einsatzmittel herausgeben können und im Falle von weniger hohen Wasserständen zunächst die Eigeninitiative gefragt ist.

 

Bitte sehen Sie daher von Anfragen diesbezüglich ab und versuchen sich zunächst selbst zu helfen.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Grundsätzlich verweisen wir auch noch einmal auf die Handlungsanweisungen des BBK bei Hochwasser

 

https://www.bbk.bund.de/.../Hochwasser/hochwasser_node.html

 

Dort finden Sie auch hilfreiche Tipps für das Vorgehen nach dem Hochwasser.

 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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